Die Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF) hat ihre Forderung nach einem Rechtsanspruch auf einen geförderten Freiwilligendienstvertrag bekräftigt. Hintergrund ist ein Rechtsgutachten der Bertelsmann Stiftung, wonach ein „Rechtsanspruch auf ein freiwilliges Gesellschaftsjahr“ in den Freiwilligendiensten durch den Bund gesetzlich umsetzbar ist sowie eingeführt und auch gefördert werden kann.
Website: » evangelische-friedensarbeit.de
AGDF betont erneut den Rechtsanspruch auf geförderte Freiwilligendienste
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AGDF betont erneut den Rechtsanspruch auf geförderte Freiwilligendienste
Die Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF) hat ihre Forderung nach einem Rechtsanspruch auf einen geförderten Freiwilligendienstvertrag bekräftigt. Hintergrund ist ein Rechtsgutachten der Bertelsmann Stiftung, wonach ein „Rechtsanspruch auf ein freiwilliges Gesellschaftsjahr“ in den Freiwilligendiensten durch den Bund gesetzlich umsetzbar ist sowie eingeführt und auch gefördert werden kann.
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