Schlagzeilen-Archiv

Verfolgt nach § 175, § 175a StGB oder § 151 StGB-DDR ?

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) entschädigt Personen, die nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich verfolgt oder verurteilt wurden, Freiheitsentziehung oder anderweitige, außergewöhnlich negative Beeinträchtigungen erlitten haben.
Website: » huk.org