Die GEAS-Reform umfasst 2024 beschlossene Änderungen auf EU-Ebene, die bis 12. Juni 2026 in die jeweilige nationale Gesetzgebung übernommen wurden und nun in Kraft getreten sind. Die Änderungen betreffen unter anderem Prozesse bei der Ersteinreise, den Zugang zum Asylverfahren, Rechtsschutz und die Unterbringung Schutzsuchender.
Website: » kirchenasyl.de
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