Kommentar von Verena Mosen
Heilung und gewaltfreie Konfliktlösung bei sexueller Gewalt in der römisch-katholischen Kirche
09.02.2010
Nach Erscheinen der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz „Zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (2002) erstellte ich ein Jahr später für Catholics for a Free Choice (CFFC), die Initiative Kirche von unten (IKvu) und die Kirchenvolksbewegung Wir sind Kirche (WsK) einen Bericht zum Thema „Römisch-katholische Kirche und Kinderrechtskonvention in der Bundesrepublik Deutschland“ – genauer zur Behinderung der Konvention durch das katholische Kirchenrecht am Beispiel sexueller Gewalt.
Bis heute hat sich an der Situation, die 2003 in der Studie nachgewiesen werden konnte, nichts geändert: Die Praxis in den deutschen Bistümern mit Blick auf „sexuellen Kindesmissbrauch“ steht in der Regel nicht im Einklang mit deutschem Recht, denn es findet zunächst ein langer Prozess innerhalb der Kirche statt, ehe der Kontakt zum Opfer aufgenommen wird, falls dies überhaupt geschieht. Die Kirche ist durch ihre eigenen Richtlinien gehalten, kanonisches Recht und die Vorschriften des Heiligen Stuhls zur Verschwiegenheit zu befolgen. Dies wurde im damals neuen sog. Motu proprio „Sacramentum sanctitatis tutela“ von Johannes Paul II. und im erläuternden Brief Kardinal Joseph Ratzingers als Vorsitzender der Glaubenskongregation (2001) geregelt. Hier wird festgelegt, dass die Glaubenskongregation die absolute Autorität über die Untersuchungen und Beschlüsse hinsichtlich von Beschuldigungen wegen „sexuellen Missbrauchs“ an Minderjährigen in der Kirche innehat.
Nicht nur im aktuellen Fall der Canisius-Schüler zeigt sich, dass diese fatalen Zusammenhänge immer noch nicht hinreichend zur Kenntnis genommen werden. Bereits 1991 wurde der Vatikan durch den Täter selbst informiert, in Abständen wurden die Vorfälle dem Jesuitenorden angezeigt, der spätestens 2006 umfassende Kenntnis besaß. Warum werden dann erst 2010 diese strafrechtlich relevanten Gewaltakte öffentlich gemacht und Ermittlungen eingeleitet?
Seit Veröffentlichung der Studie 2003 verging kein Jahr, in dem nicht Fälle bekannt wurden. Oft dauerte es Jahre, bis die zuständige Bistumsleitung die Ermittlungsbehörden einschaltete. Schon 2003 wurde in unserem Bericht gefordert, mit staatlichen Ermittlungsbehörden zusammen zu arbeiten, um sicher zu stellen, dass sich die deutsche römisch-katholische Kirche an nationales Strafrecht hält.
Weiterhin forderten wir die Bischofskonferenz auf, sämtliche Fälle sexueller Gewalt zu veröffentlichen – unter Wahrung der Privatsphäre von Opfern und Tätern; auch solche Fälle, die intern dem Heiligen Stuhl mitgeteilt wurden.
Nach wie vor fordere ich, dass die Täter-Fokussierung in den vorhandenen Richtlinien verändert wird. Die derzeit gültige Regelung beunruhigt zu Recht Organisationen wie z. B. kirchliche Jugendverbände, die auf dem Gebiet der Prävention von sexueller Gewalt arbeiten. Nicht nur für diese Verbände, sondern auch für Kirchengemeinden, Ministrant/innen und kirchliche Schulen muss die Prävention sexueller krimineller Handlungen ein Thema sein. Jegliche Forderung gegen Geistliche wegen sexueller Gewalt muss nicht nur mit finanziellen Mitteln unterstützt werden, sondern die Verfolgung der Täter muss auch integraler Bestandteil zukünftiger Programme werden.
Nichts davon wurde bisher aufgenommen und umgesetzt. Ich würde mich freuen, wenn es nun endlich zur Veränderung der Praxis und der Leitlinien käme, habe aber aufgrund meiner langjährigen Recherche und Erfahrungen im Umgang mit sexueller Gewalt an Kindern in der römisch-katholischen Kirche in Deutschland erhebliche Zweifel daran.
Als Trainerin für gewaltfreie Konfliktlösung, weiß ich, dass eine wirkliche Lösung und Heilung für Täter und Opfer in Gewaltprozessen nur möglich ist, wenn sich beide miteinander auseinandersetzen und ein wirklicher Dialog stattfindet, bei dem es am Ende auch zu Vereinbarungen kommt, die umgesetzt werden.
Verena Mosen war Sprecherin der IKvu von 2003 bis 2007.