Kommentar von Uwe-Karsten Plisch

Kirchliches Hausrecht für Feldjäger der Bundeswehr?

Der evangelische Militärbischof Martin Dutzmann macht einen epochalen Vorschlag

Es klingt wie ein IKvu-Aprilscherz, ist aber wahr. Der evangelische Militärbischof Martin Dutzmann hat angeregt, dass Kirchgemeinden bei staatlichen Trauerfeiern für gefallene Soldaten in ihren Räumlichkeiten das kirchliche Hausrecht der Einfachheit halber doch bitte gleich auf die Feldjäger der Bundeswehr übertragen mögen. Begründung:

 

„Das Bundesverteidigungsministerium trägt die Gesamtverantwortung für die Trauerfeier. Dazu gehört auch die Verantwortung für die Sicherheit der Teilnehmenden. Aus Gründen der Gefahrenabwehr und um Störungen vermeiden zu können, wird der Kirchenvorstand in der Regel gebeten, für die Dauer der Trauerfeier das Hausrecht an die Feldjäger der Bundeswehr zu übertragen.“

 

Im Klartext: Lästige DemonstrantInnen für Frieden (und Gedöns) sollen leichter weggeprügelt werden können. Das kann die Militärpolizei sicher besser als so ein armer verschreckter Kirchenvorstand.

 

Es ist zunächst ein ungeheuerlicher Präzedenzfall, dass eine Kirche ihr Hausrecht an das Militär abtreten und damit ein Jahrtausende altes religiöses Recht ohne Not und freiwillig preisgeben soll (1.Könige 2,28f). Und die dreiste Forderung erhebt nicht etwa ein Verteidigungsminister oder General, sondern ein evangelischer Theologe, sei es auf Geheiß, sei es in vorauseilendem Gehorsam!

 

Bemerkenswert ist weiterhin, dass die bisherige, eher geringe Anzahl staatlicher Trauerfeiern in kirchlichen Räumen gut ohne Übertragung des Hausrechts auskam. Die Zahl gefallener SoldatInnen ist noch überschaubar und längst nicht alle Angehörigen wünschen eine solche pseudoreligiöse Zeremonie samt Auszug des Katafalks unter den Klängen der Nationalhymne.

 

Offenbar rechnen die Bundeswehr - oder die Militärseelsorge oder beide - aber mit einer baldigen Zunahme deutscher Kriegstoter und infolgedessen mit zunehmenden Protesten und möchten schon einmal vorbauen.

 

Was aber geschieht, wenn in einer solchen Kirche gleichzeitig ein Kirchenasyl gewährt wird? Nutzt dann die Militärpolizei mal eben ihr Hausrecht, um die Kanaken nach Italien oder aufs Mittelmeer zurückzuverfrachten?

 

Ebenfalls kein Scherz, sondern die bittere Wahrheit ist, dass die Hannoversche Landeskirche sich das Anliegen des Militärbischofs bereits zu eigen gemacht und an alle Gemeinden ein Formblatt zur Übertragung des Hausrechtes versandt hat (Mitteilung G 16/2013). Der Brief des Militärbischofs und das Schreiben der Hannoverschen Kirchenleitung können eingesehen werden unter (http://www.devianzen.de/Mitteilung.pdf).

 

Dagegen regt sich inzwischen Widerstand in den niedersächsischen Gemeinden. Der ist auch dringend nötig, denn es steht zu befürchten, dass Militärbischof Dutzmann mit seinem Anliegen auch alle anderen evangelischen Landeskirchen belästigt hat.